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JASPERS ABENTEUER #24

Die EU und die spanischen Jagdhunde

VÖ: 14.04.2024

VÖ: (Musik)

VÖ: (O-Ton-Collage)

VÖ: Rafael Agudo

VÖ: Wir müssen zusammen kämpfen, damit die europäischen Politiker an den Ohren von unseren Politikern ziehen, sich zu schämen, was hier in unserem Land passiert.

VÖ: Patricia Almansa Ponce

VÖ: For the future I hope we have the help from the Union European…

VÖ: Für die Zukunft hoffe ich, dass wir die Hilfe der Europäischen Union bekommen, denn wenn nicht, müssen wir wie der so kämpfen wie vor 20 Jahren.

VÖ: …it’s so difficult. But, we try. We stand up and we try.

VÖ: Tina Hartmann

VÖ: Fakt ist, dass es politisch thematisiert werden muss, das bei Behörden, bei Ministern, bei Ämtern anzusprechen und es mit zu thematisieren und dass es in die Bildung gehört.

VÖ: Manuela Ripa

VÖ: Wir als Tierschutzgruppe des Europäischen Parlaments waren und sind uns der Situation der Jagdhunde in

VÖ: Spanien, insbesondere der Galgos, voll bewusst. Wir haben die Entwicklung des spanischen

VÖ: Tierschutzgesetzes genau verfolgt und haben uns sehr dafür eingesetzt, dass auch Jagdhunde unter den Schutz dieser Gesetzgebung fallen. Dazu haben wir verschiedene Aktionen gemacht und deswegen haben wir ja dann auch den Filmemacher dazu eingeladen, damit er uns noch mal berichtet, wie die Situation ist, um dann das Thema auf europäische Ebene zu bringen.

VÖ: Intro

VÖ: Jassi, komm!

VÖ: (Intro-Musik)

VÖ: Das sind Jaspers Abenteuer. Mein Name ist Christoph Richter und ich erzähle hier vom Leben mit einem Galgo.

VÖ: (Musik)

VÖ: Christoph Richter

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: weil die EU nicht kann. Es gibt derzeit keine konkrete Zuständigkeit oder vereinfacht gesagt, keinen Schreibtisch in der EU-Kommission, auf den man die Akte Galgo legen könnte. Noch nicht. Aber vielleicht tut sich da ja gerade was … Was müsste sich ändern? Oder was ist vielleicht sogar gerade in Bewegung? Darüber habe ich mit Manuela Ripa gesprochen. Sie ist EU-Parlamentarierin aus dem Saarland und engagiert sich in der Ökologisch Demokratischen Partei ÖDP, die sie seit 2020 im Europäischen Parlament vertritt. Ihre Schwerpunkte sind Verbraucherschutz, Umwelt- und Klimaschutz, Artenschutz und Tierwohl. Neben ihrem Engagement für die ÖDP ist Manuela Ripa auch Vizepräsidentin der interparlamentarischen Arbeitsgruppe zum Tierwohl.

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Diese Arbeitsgruppe ist ein Zusammenschluss verschiedener Abgeordneter aus dem EU-Parlament, die parteiübergreifend Tierschutzthemen behandeln. Die Gruppe gibt es bereits seit 1983.

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Diese Intergruppen werden in jeder Legislaturperiode neu gebildet und es kommen auch immer wieder neue hinzu. Die Tierschutzgruppe hat aber einen festen Bestand.

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Mit Manuela Ripa habe ich am 7. März 2024 gesprochen. Für das Interview waren wir per Internet verbunden. Meine erste Frage bezog sich auf ein Meeting der Tierschutzgruppe, zu dem der Filmemacher Yeray (Lopez) Portillo eingeladen war. Von dem ist der preisgekrönte Dokumentarfilm Yo Galgo. Yeray hat vor den EU-Parlamentarier*innen über die Situation der Galgos in Spanien gesprochen.

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: (Musik Ende)

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Christoph Richter

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Jetzt ist der Vortrag von Yeray (Lopez) Portillo ziemlich genau drei Jahre her. Hat sich seitdem irgendwas verändert oder hat das was in Gang setzen oder beschleunigen können?

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Manuela Ripa

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Weil Sie eben die Situation der Galgos angesprochen haben, möchte ich sagen, dass mich das auch sehr, sehr berührt und einfach nicht loslässt. Wenn ich sehe, wozu Menschen in der Lage sind und wie sie Geschöpfe, wie Tiere unmenschlich behandeln, richtig barbarisch … das trifft mich sehr und das lässt mich nicht los. Deswegen habe ich auch sehr gerne, als wir damals aktiv wurden, den Brief an verschiedene Vertreter der spanischen Zentralregierung sowie an 17 autonome Gemeinschaften in Spanien unterschrieben und versucht, auf spanische Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen, dass sie diese Galgos oder auch Podencos nicht wie Dinge behandeln sollen, sondern wie fühlende Wesen, was ja Jagdhunde ganz klar auch sind. Wir haben den Arkel 13 des Lissabonner Vertrages, der ganz klar festlegt, dass Tiere fühlende Wesen sind und haben darum die spanischen Behörden auch gebeten, sich dementsprechend zu verhalten und dass es keinen Grund gibt, warum jetzt Jagdhunde einen anderen Status erhalten sollten als Haustiere. Außerdem haben wir schriftliche Anfragen an die Kommission gestellt, um auf die brutale Massentötung und immer wieder auch auf das spanische Tierschutzgesetz hinzuweisen. Letztendlich waren aber die Antworten der Kommission leider vage, indem sie sagen, das ist Sache der Mitgliedsstaaten.

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Aber gut war auch, dass die Kommission damals schon sagte, dass sie sich des Problems bewusst sind und daran arbeiten, die Regeln für die Zucht und die Rückverfolgbarkeit des Hundehandels zu verbessern. Und daraufhin hat die Kommission ja jetzt, vor ein paar Monaten, endlich ein Gesetz vorgelegt zum Wohlergehen von Hunden und Katzen, was auch Galgos einschließen würde. Und deswegen würde ich sagen, hat unser Protest in dem Sinne etwas bewirkt, dass wir jetzt endlich einen Gesetzesvorschlag der Kommission haben, wo wir hoffentlich etwas tun können und die Situation der Galgos verbessern können.

Rafa von Mastines en la Calle und Patri von Galgos del Sur sind zwei von vielen spanischen Tierschützer*innen, die nach der bitteren Enttäuschung durch den Ausschluss der Jagdhunde aus dem neuen Tierschutzgesetz nach Brüssel blicken und auf Hilfe der EU hoffen. Warum tut die EU nichts? Warum verbietet sie nicht einfach die Hetzjagd mit Hunden in Spanien? Oder verhindert ein Tierschutzgesetz, das die Jagdhunde ausschließt? Diese und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Eine mögliche Antwort ist so ernüchternd wie simpel: Christoph Richter

Auf den Gesetzesvorschlag würde ich dann gleich gerne noch zurückkommen. Erst mal die Frage: Gab es Reaktionen von Entscheidungsträgern aus Spanien?

Auf den Gesetzesvorschlag würde ich dann gleich gerne noch zurückkommen. Erst mal die Frage: Manuela Ripa

Auf den Gesetzesvorschlag würde ich dann gleich gerne noch zurückkommen. Erst mal die Frage: Also naja, die schlimmste Reaktion war ja letztendlich, dass unsere Appelle nicht gehört wurden und dass die Jagdhunde aus diesem Tierschutzgesetz ausgenommen wurden. Das war sehr, sehr enttäuschend, aber auch nicht unbedingt überraschend. Die Hoffnung stirbt natürlich zuletzt, aber wir waren uns auch des extremen Drucks der Jagdlobby in Spanien bewusst. Und letztendlich haben die es ja geschafft, dass diese Tierquälerei als politisches Kulturerbe verkauft wird und haben sich durchsetzen können. Das war bitter zu sehen, aber wir geben nicht auf. Wir machen weiter und hoffen jetzt, mit diesem neuen EU-Gesetz etwas an der Situation ändern zu können.

Auf den Gesetzesvorschlag würde ich dann gleich gerne noch zurückkommen. Erst mal die Frage: Christoph Richter

Das führt mich zu der Frage, die ich oft höre: Warum schreitet die EU nicht ein? Was Sie beschrieben haben, klingt, als würden die Mittel oder die Werkzeuge fehlen, von EU-Seite her dem wirklich einen Riegel vorzuschieben oder auf die spanischen Entscheidungsträger Druck ausüben zu können. Was würden Sie auf die Frage antworten: Warum schreitet die EU nicht ein?

Das führt mich zu der Frage, die ich oft höre: Manuela Ripa

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Es fehlen wohl die Werkzeuge, denn es gibt seit dem Lissabon-Vertrag, seit Ende 2009 einen Artikel 13, der den Tierschutz auf europäischer Ebene aufwertet. Es geht da um das Wohlergehen von Tieren in bestimmten Politikbereichen wie Landwirtschaft, Fischerei, Binnenmarkt oder Verkehr. Und die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen nach diesem Artikel Verantwortung dafür tragen, dass Misshandlungen, Schmerz und Leid von Tieren verhindert werden. Jedoch wird in dem gleichen Artikel der Tierschutz auch wieder ausgesetzt, nämlich wenn es Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten gibt in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen oder das (regionale – Anm. d.R.) Erbe. Die sind zu berücksichtigen und die können dann den Tierschutz aussetzen, wie wir es in Spanien auch am Beispiel der Stierkämpfe sehen. Und das ist natürlich sehr bitter. Man muss sagen, es gibt keine eigenständige Tierschutzpolitik auf EU-Ebene, sondern die EU regelt immer dann, wenn es um einheitliche Tierschutzstandards in der EU gehen soll. Also kurzum, wenn von den Mitgliedsstaaten allein die Ziele nicht erreicht werden können und eine sogenannte Fragmentierung des Binnenmarkts droht, dann wird die EU tätig, wie wir es jetzt mit diesem Gesetz, auf das wir gleich noch zu sprechen kommen, zum Wohlergehen von Hunden und Katzen sehen. Aber vieles fällt einfach noch in die Zuständigkeit der Länder.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Bleiben wir bei dem Gesetz, das ich gerade genannt habe. Da ist es ja so, dass Heimtierhalter ausgenommen sind. Das würden dann wiederum nationale Gesetze regeln. Was wir aber ganz klar auf europäischer Ebene brauchen, sind einfach mehr Gesetze zum Schutz der Tiere. Und die Kommission hatte angedeutet, dass sie in dieser Legislaturperiode ein ganzes Gesetzespaket vorlegen wollte, wo es unter anderem um das Wohlergehen von Nutztieren geht, also um die artgerechte Haltung von Legehennen, Masthähnchen, Schweinen und Kälbern; wo es Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung und Einführung neuer Vorschriften zur Tierschutzkenn-zeichnung geben soll. Das haben die aber nicht gemacht, das haben die nicht vorgelegt. Das, was sie wenigstens vorgelegt haben, war ein Gesetzesvorschlag zu Tiertransporten und eben einheitliche Tierwohlstandards für Hunde und Katzen. Und da müssen wir jetzt daran arbeiten, dass diese Gesetze so schnell wie möglich den Gesetzgebungsprozess durchlaufen und dann hoffentlich im nächsten Jahr in Kraft treten können.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Christoph Richter

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Denn die Legislaturperiode ist ja jetzt erst mal fast rum. Wir haben am 9. Juni Europawahl.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Manuela Ripa

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Genau, richtig. Und deswegen haben wir auch sehr, sehr bemängelt und wirklich die Kommission auch angegriffen, sagen wir mal so, dass sie nicht schon früher mit diesen Gesetzesvorschlägen rausgekommen ist, denn die eigentlichen Beratungen zu den Gesetzen werden erst nach der Europawahl stattfinden und nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Und das ist vergeudete Zeit und führt zu einer Verzögerung, die wirklich unnötig ist.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Christoph Richter

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Wenn wir über solche Gesetze reden, heißt das ja, dass das Gesetze sind, die dann auch auf EU-Ebene gelten, also für alle Mitgliedsstaaten. Das heißt, die werden allgemeiner gefasst sein müssen. Wenn es um Tierschutzgesetze geht, betrifft das auch, wie Sie ja sagten, Nutztiere, Tiertransporte und so weiter. Ich frage mich, wenn in Spanien jetzt mit diesem „einzelnen regionalen Problem“, möchte ich es mal nennen, dort die Jagdlobby so eine große Rolle spielt, wie ist das auf EU-Ebene? Da gibt es ja noch stärkere Lobbyinteressen, die vielleicht so ein Tierschutzgesetz, was große Auflagen für Nutztiertransporte zum Beispiel quer durch Europa bedeuten könnte, verhindern oder abschwächen wollen würden. Wie sieht es da aus? Ist das vielleicht ein Grund, warum es bisher noch nicht so ein umfassendes Gesetz gibt?

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Manuela Ripa

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Ja, das ist in der Tat so. Wir haben hier ganz viele Wirtschaftsinteressen, die immer wieder über den Tierschutz gestellt werden. Und daraufhin werden eben ganz wichtige Tierschutzgesetze nicht oder viel zu spät vorgelegt und wenn sie dann mal vorgelegt werden, dann auch teilweise extrem verwässert werden. Und das ist sehr, sehr bedauerlich. Und wir, gerade ich als Abgeordnete, die sich sehr für den Tierschutz einsetzt, versuchen immer, gegenzuhalten mit entsprechenden Änderungsanträgen. Aber oftmals ist gerade die Macht der Agrarlobby sehr, sehr groß und da kann man nicht so viel Tierschutz erreichen, wie man eigentlich erreichen wollte.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Was so ein einziges europäisches Tierschutzgesetz angeht… das hört sich toll an und es wäre schön, wenn wir ein solches Gesetz haben könnten, das alle Probleme auf einen Schlag löst. Aber ich denke, das ist kaum umsetzbar. Aber das EU-Tierschutzgesetz, das ich eben angesprochen habe, geht auf jeden Fall schon mal in diese Richtung. Wir müssen eben hart daran arbeiten, dass endlich mal die einzelnen Gesetze vorgelegt werden, damit wir mehr Tierschutz in Europa in diesen Bereichen erreichen können. Und was da auch helfen würde, wäre ganz klar ein EU-Tierschutzkommissar, den wir noch nicht haben und der sich des Tierschutzes in allen relevanten Gesetzen annimmt und dieses auch umsetzt.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Christoph Richter

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Wie könnte man so eine Kommissarstelle einrichten oder erreichen, dass die geschaffen wird?

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Manuela Ripa

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Also wir als Europaabgeordnete haben uns auch mit Tierschutz-NGOs zusammengetan und haben die Forderung eines EU-Tierschutzkommissars aufgestellt. Es gab auch eine europäische Bürgerinitiative, die hatte mehr als drei Millionen Unterschriften für einen solchen Tierschutzkommissar. Das heißt, die Forderung ist im

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Raum. Die Kommission weiß davon, aber wie sich die Kommission zusammensetzt, wird erst nach der

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Europawahl entschieden, wenn die Kommissare benannt werden. Dann werden auch die Portfolios der Kommissare festgelegt und dann hoffen wir eben, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU gehört werden und dass die Kommission dann auch mit einem Tierschutzkommissar kommt.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Christoph Richter

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Der Gesetzesvorschlag für das Wohlergehen von Hunden und Katzen richtet sich vor allem an Zuchteinrichtungen, Zoohandlungen und Tierheime. Weil Sie sagten, die Galgos könnten auch davon profitieren… wie meinen Sie das genau?

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Manuela Ripa

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Der neue Gesetzesvorschlag sieht einheitliche Standards (vor) und dort sollen zum ersten Mal EU-weite Mindeststandards für die Unterbringung, Pflege und Behandlung dieser Tiere gelten. Außerdem soll man sie besser rückverfolgen können mit Mikrochips. Für Galgos würde das ganz konkret bedeuten, dass die Züchter Mindeststandards einhalten müssen, was das Tränken, das Füttern, aber auch die Gesundheit der Tiere angeht. Außerdem müssen alle Zuchtbetriebe über eine Zulassung verfügen und Personen, die in den Zuchtbetrieben arbeiten, müssen im Umgang mit den Tieren geschult werden, deren Wohlergehen sicherzustellen. Also das heißt, man könnte da schon viel erreichen, weil, im Augenblick werden Galgos ja unmenschlich gehalten und da werden noch nicht mal Mindeststandards eingehalten. Das wäre also schon mal eine Verbesserung in der Zucht. Außerdem würden dann Galgos laut diesem Gesetz mit Mikrochips ausgestattet werden müssen. Das heißt, man hätte also eine Kennzeichnung und Registrierung dieser Hunde und könnte ihr gesamtes Leben verfolgen und sie immer mit ihren früheren Besitzern in Verbindung bringen, was zum Beispiel illegale Aktivitäten wie Aussetzen oder Kämpfe verhindern könnte.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Christoph Richter

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Okay, da habe ich … sagen wir mal so „Befürchtungen“. Denn ich glaube, das Hauptproblem was die Zucht betrifft, ist, dass die meisten oder da, wo die Massen an Galgos herkommen, keine registrierten Zuchtbetriebe sind, sondern die Problematik in Spanien, die wir ja sehen, warum wir eben diese Massen an Hunden haben, ist die, dass die Galgueros oder die Jäger, die die Hunde halten und mit ihnen arbeiten, nicht registriert als Züchter sind, die meisten. Und vieles im Hinterland passiert, was nicht kontrolliert werden kann. Wir haben Rehalas gesehen, also Vereinigungen von Jägern, wo ihre Hunde in Gebäuden gesammelt, untergebracht und notversorgt werden und dort warten, dass die nächste Jagdsaison beginnt. Die sind zumeist versteckt, also gar nicht offiziell bekannt. Es ist auch gefährlich, da hinzufahren und sich das anzuschauen. Das heißt, da passiert sehr viel im Dunkeln, von dem man weiß, dass es im Dunkeln passiert, aber man kann diesen Menschen nicht habhaft werden. Also ich glaube, das Grundproblem lässt sich damit noch nicht lösen. Und was die Mikrochippflicht angeht, sehen wir jetzt leider auch schon, dass… ja teilweise sind die ja verpflichtet, auch durch Landesgesetze, die Hunde zu chippen. Und es werden immer wieder Galgos aufgegriffen, denen die Mikrochips rausgeschnitten wurden.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Oder früher, wo es die Tätowierung im Ohr noch flächendeckender gab, wurden die Ohren eben abgeschnitten oder zum Teil die Tätowierung rausgeschnitten. Das heißt, die Praxis, die Hunde unkenntlich zu machen, ist bewährt unter den Galgueros. Und da ist die Frage, ob es wirklich greifen würde.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Es steht ohne Frage, dass so ein Gesetzesvorschlag gut ist und was in Bewegung bringen kann. Ich frage mich nur, ob das reichen kann und ob das schon am richtigen Punkt ansetzt. Gerade wenn die Tierheime in die Nachverfolgung einbezogen werden, ist das zwar richtig. Aber dort besteht das ja quasi schon. Die Tiere dürfen nur mit Mikrochip das Land verlassen, wenn sie zum Beispiel in die Vermittlung ins europäische Ausland gehen. Das würde ich so verstehen, dass der Verwaltungsaufwand für die Tierheime, die ohnehin überfüllt sind und ihre Arbeit schon gut machen, wächst. Aber dort, wo das Problem eigentlich entsteht, nach wie vor so ein Gesetzesvorschlag keine Wirkung erzielen könnte.

Also ein bisschen ist es ja so, wie Sie gerade beschrieben haben: Manuela Ripa

Man muss das so sehen, dass das, was die Kommission vorgelegt hat, ein Vorschlag ist und meine Aufgabe als Abgeordnete, die sich für den Tierschutz einsetzt, würde ich jetzt darin sehen, dass man versucht, mit Änderungsanträgen zu dem Gesetz Schlupflöcher zu schließen. Und dann müsste man sich ganz konkret überlegen, wie man solche Praktiken, die Sie eben beschrieben haben, die mir auch bekannt sind, verhindern kann und wie man genau in das Gesetz reinschreiben kann, dass gerade auch die Haltung oder die illegale Haltung in dem Gesetz angesprochen wird und wie man da einen besseren Schutz auch der Galgos hinbekommen kann. Also Sie müssen das so sehen: es ist gut, dass dieser Gesetzesvorschlag vorliegt und dass wir daran arbeiten können, genau diese Schlupflöcher zu schließen.

Man muss das so sehen, dass das, was die Kommission vorgelegt hat, ein Vorschlag ist und meine Aufgabe als Abgeordnete, die sich für den Tierschutz einsetzt, würde ich jetzt darin sehen, dass man versucht, mit Änderungsanträgen zu dem Gesetz Schlupflöcher zu schließen. Und dann müsste man sich ganz konkret überlegen, wie man solche Praktiken, die Sie eben beschrieben haben, die mir auch bekannt sind, verhindern kann und wie man genau in das Gesetz reinschreiben kann, dass gerade auch die Haltung oder die illegale Haltung in dem Gesetz angesprochen wird und wie man da einen besseren Schutz auch der Galgos hinbekommen kann. Also Sie müssen das so sehen: Christoph Richter

Man muss das so sehen, dass das, was die Kommission vorgelegt hat, ein Vorschlag ist und meine Aufgabe als Abgeordnete, die sich für den Tierschutz einsetzt, würde ich jetzt darin sehen, dass man versucht, mit Änderungsanträgen zu dem Gesetz Schlupflöcher zu schließen. Und dann müsste man sich ganz konkret überlegen, wie man solche Praktiken, die Sie eben beschrieben haben, die mir auch bekannt sind, verhindern kann und wie man genau in das Gesetz reinschreiben kann, dass gerade auch die Haltung oder die illegale Haltung in dem Gesetz angesprochen wird und wie man da einen besseren Schutz auch der Galgos hinbekommen kann. Also Sie müssen das so sehen: Ja. Eine große Chance ist natürlich schon innerhalb von Spanien durch das neue Tierschutzgesetz vergeben worden. Das ist ja nicht der einzige Hoffnungsschimmer gewesen, dass im Gesetzesentwurf in Spanien die Jagd- und Gebrauchshunde erst mal eingeschlossen waren. Es ging im Vorfeld schon los, dass Hunde als fühlende Wesen anerkannt worden sind in Spanien. Das gilt jetzt aber nur für Haustiere. Und das ist das, was so … ambivalent ist ja noch nett gesagt, ist, dass ein Galgo der im Haus in einer Familie lebt, geschützt ist vom Tierschutzgesetz und als fühlendes Wesen anerkannt und ein Galgo, der zur Jagd benutzt wird, eben nicht. Oder ein Podenco, oder… das gilt ja für alle. Aber das zeigt, wie perfide das eigentlich ist.

Man muss das so sehen, dass das, was die Kommission vorgelegt hat, ein Vorschlag ist und meine Aufgabe als Abgeordnete, die sich für den Tierschutz einsetzt, würde ich jetzt darin sehen, dass man versucht, mit Änderungsanträgen zu dem Gesetz Schlupflöcher zu schließen. Und dann müsste man sich ganz konkret überlegen, wie man solche Praktiken, die Sie eben beschrieben haben, die mir auch bekannt sind, verhindern kann und wie man genau in das Gesetz reinschreiben kann, dass gerade auch die Haltung oder die illegale Haltung in dem Gesetz angesprochen wird und wie man da einen besseren Schutz auch der Galgos hinbekommen kann. Also Sie müssen das so sehen: Manuela Ripa

Man muss das so sehen, dass das, was die Kommission vorgelegt hat, ein Vorschlag ist und meine Aufgabe als Abgeordnete, die sich für den Tierschutz einsetzt, würde ich jetzt darin sehen, dass man versucht, mit Änderungsanträgen zu dem Gesetz Schlupflöcher zu schließen. Und dann müsste man sich ganz konkret überlegen, wie man solche Praktiken, die Sie eben beschrieben haben, die mir auch bekannt sind, verhindern kann und wie man genau in das Gesetz reinschreiben kann, dass gerade auch die Haltung oder die illegale Haltung in dem Gesetz angesprochen wird und wie man da einen besseren Schutz auch der Galgos hinbekommen kann. Also Sie müssen das so sehen: Genau. Das ist wirklich absurd, dass die Jagd in Spanien immer noch als kulturelle Aktivität betrachtet wird und damit Jagdhunde als kulturelle Aktivität erfasst werden. Wir haben aber eine neue Regierung in Spanien und wir haben einen (neuen) Minister, der für Kultur zuständig ist. Und das ist ein früherer Fraktionskollege von mir. Der war auch Mitglied der Tierschutzgruppe und ich habe schon bei meinen Kollegen der Tierschutzgruppe angeregt, ihn anzuschreiben und ihn auch nochmals zu bitten, diesmal als Minister für Kultur, doch möglichst noch mal darauf zu wirken, dass Jagdhunde nicht diesem Leiden ausgesetzt sind. Und ich habe großen Zuspruch bei meinen Kollegen gefunden und ich hoffe, dass wir ihn mit diesem Brief noch mal auf das Thema stoßen können.

Man muss das so sehen, dass das, was die Kommission vorgelegt hat, ein Vorschlag ist und meine Aufgabe als Abgeordnete, die sich für den Tierschutz einsetzt, würde ich jetzt darin sehen, dass man versucht, mit Änderungsanträgen zu dem Gesetz Schlupflöcher zu schließen. Und dann müsste man sich ganz konkret überlegen, wie man solche Praktiken, die Sie eben beschrieben haben, die mir auch bekannt sind, verhindern kann und wie man genau in das Gesetz reinschreiben kann, dass gerade auch die Haltung oder die illegale Haltung in dem Gesetz angesprochen wird und wie man da einen besseren Schutz auch der Galgos hinbekommen kann. Also Sie müssen das so sehen: Christoph Richter

Ja, das wäre wunderbar. Die Frage „Warum schreitet die EU nicht ein?“, ist eine Frage, die ich jetzt bei uns viel gehört habe. Aber die Frage habe ich auch gehört von spanischen Tierschützer*innen, die verzweifelt sind, die natürlich sehr niedergeschlagen waren, nachdem das Gesetz so verabschiedet wurde, wie es verabschiedet worden ist, sich aufrappeln müssen und weiterkämpfen, weil sie einfach nicht anders können. Die können ihre Hunde und wollen ihre Hunde nicht im Stich lassen. Dort ist aber auch der Ruf danach laut: „Warum tut die EU nichts?“ Was kann ich denen antworten, wenn ihre Blicke so stark auf Brüssel gerichtet sind? Was könnten die unternehmen, um die EU stärker ins Boot zu holen?

Ja, das wäre wunderbar. Die Frage „Warum schreitet die EU nicht ein?“, ist eine Frage, die ich jetzt bei uns viel gehört habe. Aber die Frage habe ich auch gehört von spanischen Tierschützer*innen, die verzweifelt sind, die natürlich sehr niedergeschlagen waren, nachdem das Gesetz so verabschiedet wurde, wie es verabschiedet worden ist, sich aufrappeln müssen und weiterkämpfen, weil sie einfach nicht anders können. Die können ihre Hunde und wollen ihre Hunde nicht im Stich lassen. Dort ist aber auch der Ruf danach laut: Manuela Ripa

Ja, das wäre wunderbar. Die Frage „Warum schreitet die EU nicht ein?“, ist eine Frage, die ich jetzt bei uns viel gehört habe. Aber die Frage habe ich auch gehört von spanischen Tierschützer*innen, die verzweifelt sind, die natürlich sehr niedergeschlagen waren, nachdem das Gesetz so verabschiedet wurde, wie es verabschiedet worden ist, sich aufrappeln müssen und weiterkämpfen, weil sie einfach nicht anders können. Die können ihre Hunde und wollen ihre Hunde nicht im Stich lassen. Dort ist aber auch der Ruf danach laut: Wie ich es eben schon beschrieben habe, hat die EU ja keine umfassenden Tierschutzkompetenzen, sondern es ist vieles noch Sache der Mitgliedsstaaten. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Helft uns mit, zusammen dieses Gesetz so zu gestalten, dass wirklich auch Galgos umfassend davon erfasst sind und dass wir dadurch mehr Tierschutz in Spanien erreichen können.

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Christoph Richter

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Die Galgomärsche haben in den letzten Jahren in sämtlichen europäischen Ländern stark zugenommen.

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Es kommen immer mehr Städte dazu und die Proteste ziehen auch immer mehr Menschen an. Das heißt, das Bewusstsein für die Problematik der Jagdhunde in Spanien wächst in der europäischen Bevölkerung und die Menschen sind auch nicht bereit, das hinzunehmen. Die Proteste werden auch das EU-Parlament erreichen. Kann das etwas bewirken?

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Manuela Ripa

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Also ich würde ein klares „Ja“ sagen. Uns Abgeordneten hilft es natürlich, wenn wir die Unterstützung der Bevölkerung für unsere Forderungen haben und wenn wir einen Protest vor dem Europäischen Parlament haben in der Zeit, wo wir dieses Gesetz behandeln, das würde uns bestimmt helfen, auch die Aufmerksamkeit von anderen Abgeordneten auf die Situation der Galgos in Spanien zu lenken und würde uns einfach auch helfen, mit unseren Änderungsanträgen durchzukommen. Also Protest ist gut und ist sehr wichtig und ich finde es außerordentlich toll, dass es auch in Deutschland viele solcher Proteste gibt. Und ich bin den Teilnehmern auch sehr dankbar dafür, denn sie schärfen das Bewusstsein für dieses Thema und halten es gerade auch in den Medien präsent. Und toll ist auch, dass in Deutschland viele Galgos ein neues Zuhause gefunden haben, die aus Spanien adoptiert wurden.

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Christoph Richter

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Zum Abschluss hätte ich noch eine persönliche Frage. Am 9. Juni ist ja, wie gesagt, die Europawahl. Was heißt das für Sie und Ihre Arbeit im EU-Parlament?

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Manuela Ripa

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: (lacht) Ja, da entscheidet sich, ob es für mich als Europaabgeordnete weitergeht, also ob ich weiter im Europäischen Parlament für mehr Tierschutz eintreten kann, für mehr Verbraucherschutz und mehr Artenschutz oder nicht.

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Christoph Richter

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Ich höre aber ganz deutlich bei Ihnen heraus, Sie möchten unbedingt.

Ich sehe einfach, dass die Kommission jetzt etwas für das Wohlergehen von Hunden und Katzen vorgelegt hat, ein Gesetz, auf das haben wir ganz, ganz lange gewartet und ich würde gerne den spanischen Kollegen zurufen: Manuela Ripa

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: Ich bin Berichterstatterin für Wasch- und Reinigungsmittel. Da können Sie sagen: „Ja, was hat das jetzt hier mit Tierschutz zu tun?“ Viel. Denn für neue Reinigungsmittel hatte die Kommission Tierversuche vorgesehen und da habe ich ganz klar gesagt: „Nein! Wir leben im 21. Jahrhundert und da haben wir alternative Testmethoden heranzuziehen, die es schon gibt und die genauso gut sind, und keine Tierversuche.“ Das habe ich als Position des Europäischen Parlaments festgelegt und ich würde diese Position gerne auch in den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat verteidigen, also ein Verbot von Tierversuchen. Diese Verhandlungen finden aber erst in der nächsten Legislaturperiode statt und deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn ich weiter Europaabgeordnete sein könnte. Und außerdem gibt es noch so viel für den Tierschutz zu tun. Ich habe es angesprochen: Es gibt Gesetzesvorschläge der Kommission, die dringend vorgelegt werden müssen für die Verbesserung, für das Wohlergehen von Tieren. Und daran würde ich auch sehr gerne mitarbeiten.

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: Christoph Richter

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg dabei und drücke alle Daumen.

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: Manuela Ripa

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: Ich danke Ihnen.

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: (Musik)

Ich möchte unbedingt, denn ich habe auch noch viele offene Gesetzesvorhaben, die ich gerne zu Ende bringen würde. Ein ganz konkretes Beispiel: Christoph Richter

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Tina Hartmann. Unser Gespräch haben wir am 8. April 2024 aufgenommen. Kennengelernt habe ich Tina durch ihre Arbeit in ihrem Verein Windhund-Netzwerk. Doch ihr Engagement geht weit über ihre Vereinsarbeit hinaus. Tina ist Tierrechtlerin, sagt sie selbst. Sie ist Teil der Tierrechtsbewegung, die die Abschaffung der Tierausbeutung und jeglicher Form der Tiernutzung fordert. Die Tierrechtsbewegung geht auf die 1970er

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Jahre zurück und sieht keinen Wertunterschied zwischen Mensch und Tier vor. Alle Lebewesen haben da ein Recht auf ein Leben, frei von Ausbeutung und Unterdrückung durch den Menschen. Tina vertritt den Standpunkt, Tierschutz ist ohne Tierrecht nicht möglich. Wie ist sie dazu gekommen?

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: (Musik Ende)

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Tina Hartmann

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Ich engagiere mich seit jungen Jahren, schon als Teenager, und ich hatte das Glück, schon sehr früh Tieraktivisten zu begegnen. Angefangen habe ich, im örtlichen Tierheim zu helfen, so Mitte der 80er Jahre. Und Mitte der 90er lernte ich dann Tieraktivisten von einer nahegelegenen Tierauffangstation kennen, meiner Heimatstation hier in Oberfranken in Bayern, durch die ich dann auch den Auslandstierschutz kennenlernte. Und ich habe seither viele Tiere gerettet, in Pflege genommen und vermittelt und bis heute nehme ich noch

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Hospizhunde zur Pflege. Ich habe in vielen Ländern weltweit vor Ort in Tierauffangstationen geholfen und

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Aufklärungsarbeit betrieben. Und damals war es so, dass man noch gar nicht so wie heute Tierschutz und

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Tierrecht unterschieden hat. Man hat einfach den Tieren geholfen. Das ist in den meisten Ländern in Europa auch noch so, auch in Spanien. Man hilft den Tieren von A bis Z, welchem Leid man auch immer begegnet. Beides verwischt sich und beides gehört zusammen. Ich habe sehr früh im Auslandstierschutz kennenlernen müssen, dass sich die Tierschutzvorschriften der Mitgliedsstaaten für Hunde und Katzen erheblich unterscheiden, mit großen Abweichungen bei Fragen wie der Identifikation und Registrierung zum Beispiel, der Registrierung von Zuchtbetrieben und den Altersgrenzen für die Zucht.

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Deswegen hat die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren auch immer wieder bessere - man nennt es im Tierrecht, harmonisierte - Mindestvorschriften für das Wohlergehen von Hunden und Katzen in der EU vorgeschlagen. Aber das betrifft immer nicht die Privatleute, sondern gilt nur im gewerblichen Sinn. So ist das EU-Recht bisher immer gewesen, also nur für Züchter, Verkäufer, Tierhandlungen oder Tierheime.

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Christoph Richter

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Das heißt ja dann, jetzt mal auf die Problematik in Spanien und die Jagdhunde bezogen, dass Jäger, die ihre Hunde unkontrolliert in großen Zahlen vermehren, das aber in dem Sinne nicht gewerblich tun ja eigentlich gar nicht erfasst wären.

Auf EU-Ebene gibt es also ein Bewusstsein für das Schicksal der spanischen Jagd- und Gebrauchshunde. Der aktuelle Gesetzesvorschlag könnte auch für die spanischen Jagdhunde Verbesserungen bringen. Aber es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die EU-Kommission auch Instrumente zur Hand hat, um in den Mitgliedsstaaten wirkungsvoll europäische Richtlinien für Tierwohl umzusetzen. Für mich ist das alles recht neu und ich schaue zum ersten Mal genauer auf diese politische Dimension und deshalb habe ich ein weiteres Gespräch geführt, um besser verstehen und auch erklären zu können, was es bedeutet, auf europäischer Ebene für den Tierschutz und die Rechte von Tieren zu kämpfen. Dafür habe ich eine Frau eingeladen, die seit mehr als 20 Jahren für Tierrechte aktiv ist: Tina Hartmann

Das ist richtig. Wir haben ja seit vielen, vielen Jahren in Spanien schon die Verpflichtung des Mikrochips. Wenn wir jetzt mal bei der Registrierung und bei der Identifikation bleiben: das ist das Einzige, was eine

Das ist richtig. Wir haben ja seit vielen, vielen Jahren in Spanien schon die Verpflichtung des Mikrochips. Wenn wir jetzt mal bei der Registrierung und bei der Identifikation bleiben: Mindestvorschrift ist, ein Vorschlag der bisherigen „Gesetze“ der EU, dass dieser Standard eben eingehalten wird. Dem ist auch Spanien nachgekommen. Doch wir wissen beide, wie die Realität in Spanien ist. Wenn es darum geht, das zu kontrollieren, gibt es keine Behörden, die das kontrollieren. 17 autonome Regionen gibt es in Spanien, die sich bisher eigene Vorschriften ausgedacht haben. Die einen haben eine kleine Datenbank angelegt. Aber wenn jetzt ein Hund ausgesetzt wurde von einem Jäger, dazu noch in einem schlechten Zustand, dann wurde dem der Mikrochip einfach rausgeschnitten. Das ist die Realität.

Das ist richtig. Wir haben ja seit vielen, vielen Jahren in Spanien schon die Verpflichtung des Mikrochips. Wenn wir jetzt mal bei der Registrierung und bei der Identifikation bleiben: Das können alle Tierschutzauffangstationen bestätigen, dass dieses System oder diese Vorschrift, bei der man vor zehn Jahren dachte, das hilft, wenn die Hunde registriert werden, in der Realität gar nicht stattfindet. Das ist einfach nur Schein.

Das ist richtig. Wir haben ja seit vielen, vielen Jahren in Spanien schon die Verpflichtung des Mikrochips. Wenn wir jetzt mal bei der Registrierung und bei der Identifikation bleiben: Christoph Richter

Das ist richtig. Wir haben ja seit vielen, vielen Jahren in Spanien schon die Verpflichtung des Mikrochips. Wenn wir jetzt mal bei der Registrierung und bei der Identifikation bleiben: Durch deine jahrzehntelange Arbeit hast du viele Erfahrungen gesammelt und Einblicke in das Handeln der EU bekommen. Kannst du erklären, wie die EU in Sachen Tierschutz und Tierrechte aktuell aufgestellt ist und warum die EU beispielsweise beim Problem mit den Jagdhunden in Spanien nicht einschreitet?

Das ist richtig. Wir haben ja seit vielen, vielen Jahren in Spanien schon die Verpflichtung des Mikrochips. Wenn wir jetzt mal bei der Registrierung und bei der Identifikation bleiben: Tina Hartmann

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnen-markt und Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die EU und die Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung. Sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: Damit wird einerseits dem Wohlergehen von Tieren die gleiche Bedeutung beigemessen, wie der Förderung der

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: Geschlechtergleichstellung, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, dem Gesundheits-schutz, der Bekämpfung von Diskriminierungen oder dem Schutz personenbezogener Daten. Damit ist aber andererseits der Tierschutz kein eigenständiges Unionsziel, hat aber auf die beschriebenen Politikbereiche maßgebliche Auswirkungen. Die Beachtung der Tiere als fühlende Wesen gebietet somit die Vermeidung von Leiden und die Anerkennung von deren angeborenen essentiellen Verhaltensweisen. Der Tierschutz hatte bisher bei Abwägungen im Bereich des Unionsrechts regelmäßig das Nachsehen, weil die Hauptziele der EU nach wie vor in erster Linie dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt verpflichtet sind. Zwar hat es immer wieder Bemühungen auf Seiten der EU gegeben, dem Tierschutz auch im Rahmen der Gemeinschaft einen Eigenwert zuzugestehen, doch die hierbei erzielten Erfolge waren eigentlich gar nicht nennenswert. So hatte zum Beispiel auch die im Rahmen des Maastrichter Vertrags, der Schlussakte des Unionsvertrags, beigefügte Tierschutzerklärung einen rechtlich unverbindlichen Charakter. Dass in Artikel 13 enthaltene Bekenntnis zum Wohlergehen der Tiere wird auch noch – das ist ganz, ganz wichtig – durch die vieldeutige Berücksichtigungsklausel im Hinblick auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe, möglicherweise Auslegungszweifeln ausgesetzt. Durch diese Auslegungszweifel bei religiösen Riten, kultureller Tradition und dem regionalen Erbe wird die Beachtung der Leitlinie, dem Wohlergehen der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen, völlig beseitigt.

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: Denn diese Formulierung ergibt ja nur dann einen Sinn, wenn sich religiöse Riten, wie etwa das Schächten oder die kulturelle Tradition und das regionale Erbe, wie der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos, ebenfalls an diesem tierfreundlichen Maßstab messen lassen müssen. Tieren diese grundlegenden Rechte zuzustehen, ohne diese durch kommerzielle Tiernutzung zu begrenzen, erscheint in unserer stark wirtschaftlich orientierten und wir sind ja auch eine global ausgerichtete Gesellschaft, europaweit zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch. Das muss man ganz klar sagen. Also dass das aufgehoben wird, ist wirklich unrealistisch. Aus der intensiven Nutzung von Tieren resultiert auch ein vielfältiger Ertrag, auf den möchte heute kaum jemand verzichten. Es geht da wirklich um sehr, sehr viel Geld.

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: (Musik)

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: Christoph Richter

Der Begriff des Tierschutzes wird international weitgehend in gleicher Weise verstanden wie in Deutschland. Nach der Leitnorm des §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes heißt es, „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass der Stierkampf und die Hetzjagd mit Galgos in Spanien weit von einem Verbot entfernt sind, zeigt, wie unterschiedlich die Auffassungen darüber in den EU-Mitgliedsstaaten zu Einzelfragen des Tierschutzes sind, auch wenn man sich über dessen Definition weitgehend einig ist. Am 1. Dezember 2009 ist der der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und der änderte den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das ist ganz wichtig und führte die Anerkennung ein, dass Tiere fühlende Wesen sind. Diese Änderung des europäischen Primärrechts bewirkt eine wesentliche rechtliche Aufwertung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. In Artikel 13 heißt es: Okay, das ist kompliziert. Wir haben es im Tierrecht natürlich auch mit Rechtstexten und komplexen Formulierungen zu tun. Ich versuche das, was Tina gerade gesagt hat, noch mal kurz runterzubrechen. Im Vertrag von Lissabon haben sich die europäischen Mitgliedsstaaten auf einheitliche politische Handlungsweisen geeinigt. Für uns hier wichtig ist der Aritkel 13, den Tina zitiert hat. Der besagt auf der einen Seite, dass Tiere fühlende Wesen sind und dass ihr Wohlergehen in vollem Umfang beachtet werden soll. Und auf der anderen Seite schwächt Artikel 13 diesen Punkt auch wieder ab, indem die

Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden müssen, was unterm Strich bedeutet, wenn die Verursachung von Tierleid unter religiöse Riten, kulturelle Traditionen oder regionales Erbe fällt, dann gilt nicht mehr, dass das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen geschützt werden soll. Man könnte es auch so sagen: „Wir tun alles für das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen, aber nicht, wenn es um die Wahrung religiöser Riten, kultureller Traditionen und von regionalem Erbe geht. Und genau das führt zum Beispiel in Spanien dazu, dass die EU nichts gegen die Ausbeutung der Jagdhunde unternehmen kann, weil die Hetzjagd mit Hunden dort zu kulturellen Traditionen gehört, genauso wie der Stierkampf. Und auch Spanien hat den Vertrag von Lissabon unterzeichnet.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: dass das aufgehoben wird, ist unrealistisch.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: (Musik Ende)

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Christoph Richter

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Das heißt, der Hebel, um das Ganze auszuhebeln, ist quasi schon in dem Vertrag von Lissabon mit integriert, indem – wenn wir es wieder auf Spanien runterbrechen wollen als EU-Mitgliedsstaat –, sozusagen die Tradition dort der Hebel ist, womit zum Beispiel ein Verbot der Hetzjagden oder dass man da überhaupt rangehen kann an die Praxis mit den Jagdhunden ausgehebelt wird, weil die es geschafft haben, ähnlich wie mit dem Stierkampf, das zur Tradition zu erklären. Und damit ist es durch diesen Vertrag von Lissabon unantastbar geworden.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Tina Hartmann

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Genau. Also es ist so, dass die ausführenden Verordnungen, die in diesem Vertrag, sowie auch die weiteren Erlasse aus den Bereichen Jagd und Fischerei, total verwässert wurden durch diese Ausnahmen. So enthalten auch die Tierschutzverordnungen oder auch die Jagd- und Fischereigesetzgebung – die gehören immer zusammen –, diverse Ausnahmebestimmungen zu Lasten des Tierwohls und zahlreiche Regelungen, die den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes klar zuwiderlaufen. Insbesondere der Achtung der rechtlich geschützten Tierwürde wird in der gesamten Rechtsordnung damit, wie auch in der Rechtsanwendung, bei weitem nicht genügend Rechnung getragen. Dies ist sowohl aus der Tierschutz- als auch aus rechtlicher Sicht absolut inakzeptabel, weil, die Grundsätze des Tierschutzgesetzes sind konsequent umzusetzen, also das Wohl der Tiere, und dürfen nicht durch jedes beliebige menschliche Interesse eingeschränkt werden, wie das passiert bei der Jagd-und Fischereigesetzgebung. Obwohl die Tiere Rechtsobjekte sind und keine Personen im rechtlichen Sinne, müssen ihre durch die Tierschutzgesetzgebung geschützten Interessen wahrgenommen werden können. Und hier gibt es gar nichts im europäischen Recht. Da Tiere dazu naturgemäß nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrnehmen zu können, brauchen sie eine Vertretung, die dies für sie übernimmt. Und so eine Vertretung hätte ausschließlich im Sinne der Tiere zu handeln und dürfte dabei nicht Gefahr laufen, in Interessenskonflikte zu geraten.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Das Einsetzen von Tieranwälten oder einem Kommissar oder ähnlichen Institutionen, die die Interessen der

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Tiere in straf- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen, könnte diesem dringenden Bedürfnis Abhilfe schaffen, gerade in Bezug auf kulturelles Erbe und Traditionen und in diesen Bestimmungen des Jagd- und Fischereigesetzes. Erfahrungsgemäß wird hier die Missachtung tierschutzgesetzlicher Vorschriften nur ungenügend sanktioniert. Sofern überhaupt mal ein Täter, ein Mensch, der Tiere missbraucht, überhaupt verurteilt wird, fallen äußerst geringe Strafen auf. Es sind in der Regel wirklich sehr, sehr geringe Strafen, die nicht im Verhältnis zur Schwere des Tiermissbrauchs stehen. Der Durchsetzung dieser tierlichen Anliegen muss dringend mehr Achtung verschafft werden. Zum Beispiel durch bessere Vollzugsstrukturen im Bereich des Tierschutzes, wie zum Beispiel Aus- und Weiterbildungspflichten der Vollzugsbeamten, was auch im Sinne einer Kontrolle sehr wichtig wäre, dass Vorschriften oder Gesetze auch kontrolliert werden.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Zudem ist es sowieso fraglich, ob der Strafrahmen für Tierquälerei nicht erhöht werden muss. Was bedeutet denn die Strafverfolgung überhaupt im Tierschutz? In der Realität sieht es so aus, dass der Tierschutz sehr schnell ins Abseits gerät, sobald er wirtschaftlichen Interessen oder menschlichem Nutzen im Weg ist. Nicht

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: nur in Deutschland. Auch in allen anderen europäischen Ländern gibt es in der juristischen Strafverfolgung bei Tiermissbrauch keine bis unzulängliche Strafen.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Christoph Richter

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Zumal man jetzt ja in Spanien auch gesehen hat, dass mit dem neuen Tierschutzgesetz und der Reform des Strafgesetzbuches die Strafen ja eher noch herabgesetzt wurden.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Tina Hartmann

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Genau. Es sind Ordnungsstrafen, kann man sagen. Ich mache das jetzt über 20 Jahre, also weit über 20 Jahre.

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Selbst bei schwerstem Tiermissbrauch mussten wir schon hinnehmen, dass nur eine Ordnungsstrafe von 70 Euro gerichtlich erhoben wurde. Wenn man die Behörden überhaupt dazu bewegen konnte. Manchmal kommt noch ein Haltungsverbot dazu, welches aber auch von den Veterinärämtern nicht kontrolliert wird. Wer bei uns jetzt in Deutschland nach §17 des Tierschutzgesetzes eine Tierquälerei begeht, dem drohen bis zu drei Jahre

Der Passus mit den Gepflogenheiten eines Mitgliedsstaates müsste aus dem Artikel 13 entfernt werden. Und das meint Tina, wenn sie sagt: Gefängnis oder eine Geldstrafe. Der Strafraum von drei Jahren Freiheitsstrafe wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes – und das ist schon 1972 gewesen –, nur ein einziges Mal von einem deutschen Gericht ausgeschöpft. Bis heute läuft immer noch das Berufungsverfahren. Also es ist noch nicht mal umgesetzt worden. Und das ist wirklich ein ganz, ganz furchtbares Problem, dass die Strafverfolgung, wenn es um Traditionen oder kulturelles Erbe geht, eigentlich gar nicht besteht. (…)Ich habe das jetzt anhand des deutschen Beispiels gemacht, weil es eines „der besten“ Tierschutzgesetze europaweit ist, überhaupt auch weltweit. Und dennoch sehen wir, wie viele Defizite wir im deutschen Tierschutzgesetz haben. Wenn ich das europäische Recht anschaue, also die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union, gab es zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags wenig Veranlassung, dass das Gericht als Sachverwalter von Tierschutzinteressen Tiermissbrauch wahrgenommen hat.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Gerade Spanien, das vergessen sehr viele, ist ein katholisches Land. In Spanien hat vor einigen Jahren eine parlamentarische Initiative einen besonderen Status von Menschenaffen anerkennen lassen und sie als Rechtssubjekte einstufen lassen wollen, weil es Menschenaffen da auch in Versuchslaboren in der Tierforschung sehr, sehr schlecht geht.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Und diese Initiative scheiterte nicht zuletzt an dem gigantischen Widerstand der katholischen Kirche, die darin eine antichristliche Verschwörung vermutete. Es als absolut gegen jede Vernunft der Natur gerichtetes Projekt darstellte, was dann auch Einfluss hatte auf die Entscheidungen im Europäischen Gerichtshof. Man denkt, oh wir haben ein sehr gutes deutsches Tierschutzgesetz, wir haben den Lissabon-Vertrag, da geht es um das Wohl der Tiere. Doch wenn ich jetzt noch mal das EU-Recht zusammenfasse, sehe ich ganz klar, dass die Hauptziele der EU in Tierschutzfragen als Randphänomen der Landwirtschaftsministerien gelten und nach wie vor in erster Linie dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt verpflichtet sind, primär und nicht dem Wohle des Tieres. Dazu müsste der Tierschutz ein eigenständiges Unionsziel sein, so wie Umweltschutz. Das ist auch ein eigenständiges Politikfeld. Tierschutz ist aber bisher nur ein Randphänomen der Landwirtschaftsministerien. Und dadurch sind die Tierschutzstandards für die professionelle Zucht, in der Haltung und den Verkauf von Hunden und Katzen in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich, wie wir das auch in Spanien kennen.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Christoph Richter

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Ich höre jetzt da raus – und das ist ja die logische Schlussfolgerung –, dass es absolut sinnvoll wäre, den Tierschutz aus diesem Zusammenhang der Landwirtschaftsministerien herauszulösen. Wie meinst du, könnte das gelingen? Was braucht es dafür?

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Tina Hartmann

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Man müsste sich einig sein, dass Tierschutz oder das Wohl der Tiere nicht nur einen Einfluss hat bei wirtschaftlichen Angelegenheiten in der EU, sondern dass das Tier selbst schutzwürdig ist und damit dann auch ein eigenständiges Politikfeld beziehungsweise Unionsziel werden würde. Dass nicht an erster Stelle nur die menschlichen Interessen stehen, sondern das Tier selbst an erster Stelle steht. Weil, wenn es ein eigenes Unionsziel gibt, dann gibt es auch eigene Tierschutzverordnungen, wie auch eigene Gesetzgebungen bei der

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Jagd. Und dann sind diverse Ausnahmebestimmungen zu Lasten des Tierwohls und eigene länderabhängige

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Regelungen nicht mehr möglich, die, wie jetzt ja noch aktuell, jeglichem Grundsatz der bestehenden Tierschutzgesetze widersprechen, also in keinster Weise an erster Stelle dem Wohl des Tieres gelten, sondern an erster Stelle dem Interesse der Menschen, vor allem dem wirtschaftlichen Interesse. Die Grundsätze des Tierschutzgesetzes dürfen nicht durch jedes beliebige menschliche Interesse eingeschränkt werden, wie kulturelle Tradition und das regionale Erbe. Da ist das Beispiel der Windhunde und anderen Jagdhunde in Spanien besonders schwerwiegend. Das ist eines der schwerwiegendsten Beispiele, die wir in Europa haben. (…) Sobald sie zur Jagd benutzt werden, gelten für sie keinerlei Schutz mehr, keinerlei Rechte. Und diese Diskriminierung wird der EU schon seit Jahren vorgetragen.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Ich persönlich bin daran seit über 10, 15 Jahren ungefähr beteiligt, dass immer wieder vorgetragen wird, eben diese Diskriminierung, dass gewisse Tiere wegen dem Nutzen andere Rechte bekommen. Das Tierwohl steht nicht an erster Stelle, sondern die Nutzung der Tiere. (…) Das wirtschaftliche Interesse der Menschen steht, ob das in den einzelnen Ländern ist oder im europäischen Recht, an erster Stelle. Deswegen kämpfen wir Tierrechtler nicht nur für bessere Haltungsbedingungen – nein, das reicht uns nicht –, sondern dass Tiere um ihrer Selbstwillen als Individuum ein eigenes Recht bekommen, mit Strafverfolgung. Und das ist eben jetzt in Spanien passiert, dass der wirtschaftliche Nutzen diesen Grundsatz des Tierschutzes der Formulierung des Lissabon-Vertrags, wieder völlig ausgehebelt hat. Das ist für Laien sehr schwer zu verstehen. Aber Menschen, die das wirtschaftliche Interesse haben und den Profit bei sogenannten Nutztieren sehen, der da hinter steht, wissen, um wie viel Milliarden von Geldern es geht europaweit. Kann man sich gut vorstellen, dass da keiner drauf verzichten will.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Christoph Richter

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Jetzt ist im Dezember 2023 ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission vorgelegt worden, der darauf abzielt, die Situation für Hunde und Katzen besser zu machen. Wie schätzt du diesen Gesetzesvorschlag ein? Was trägt der für ein Potenzial in sich?

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Tina Hartmann

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Einheitliche Tierwohlstandards für Zucht, Unterbringung und den Umgang mit Tieren sowie die Rückverfolgbarkeit anzustreben, was jetzt geplant ist … damit würde es die ersten einheitlichen Standards (…) nach 15 Jahren endlich mal geben. Das ist ja schon mal eine tolle Sache. Seit 15 Jahren schlagen wir uns alle mit diesem Vertrag von Lissabon herum, der im Tierschutz immer wieder angestrebt wird, zum Wohle des Tieres, aber im Tierrecht keinerlei Aussage hat und den Tieren auch in der Realität gar nichts bringt. Die Rückverfolgbarkeit und die Registrierung mit Datenbanken ist für uns, speziell beim Galgo Español, schon lange ein Thema, was ja auch all die Jahre vorgeschrieben wurde. Aber jeder weiß, dass das in der Realität nur Schall und Rauch war. Es ist total verwässert worden von den Behörden, es hat niemand kontrolliert. Die wenigsten Hunde, die ausgesetzt wurden, haben einen Mikrochip oder auch Hunde, die abgegeben werden. Die ganze Registrierung wird umgangen. In der geplanten EU-Reform wird jetzt viel auf die Registrierung gesetzt, wobei ich auch schon mit anderen Kommissionsbeamten und Parlamentariern gesprochen habe. Man weiß jetzt schon, dass, wenn es die Registrierung gibt, diese neue Regelung mit nationaler Datenbank, die dann demzufolge in einer europäischen Behörde kontrolliert werden soll, tatsächlich die Züchter von Jagdhunden auch in Spanien in die Verantwortung nehmen würde. Ganz klar. (…) Man ist aber schon jetzt in der EU-Kommission auch der Meinung, dass wie die Jäger ihre Hunde nutzen oder besser gesagt, wie sie sie halten, jedoch weiter als eine kulturelle Aktivität gelten soll, als Eigenheit des Landes. Und das ist wieder eine Gepflogenheit eines Mitgliedsstaates und damit bleibt die Nutzung der Jagdhunde weiterhin unangetastet. Ich bin wirklich ein positiver Mensch und ich werde nie den Funken Hoffnung aufgeben, verlieren und nicht mehr sehen. Aber es ist nicht vorgesehen in dieser Verordnung, kulturelles Erbe und Traditionen oder kulturelle Aktivitäten abzuschaffen im europäischen Recht. Und solange das ist, werden die Jäger ihre Hunde behandeln, halten, nutzen, wie sie wollen. Hierzu reicht diese Reform nicht aus. Das ist meine Meinung. Hier muss viel, viel mehr noch Druck wirklich aus allen Ländern kommen, aus den Gesellschaften. Das Umdenken der Gesellschaften in Bezug auf die Ausnutzung und Ausbeutung der Tiere muss viel mehr stattfinden. Und hier setze ich natürlich wieder an, weil ich ja ein Mensch bin, der gleich wieder eine Lösung braucht, sonst kann ich nicht weiterarbeiten. (lacht) Hier weiterhin drauf setzen, dass Tierschutz ein Bildungsauftrag ist, der ernst genommen werden muss, der immer wieder politisch thematisiert werden muss.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Solange Tierschutz auch im europäischen Denken oder im europäischen Gesetz wie auch hier in der

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Verordnung, kein eigenständiges Politikfeld wird und aus dem Bereich der Agrarpolitik herausgelöst wird, wo es an erster Stelle nur um wirtschaftliches Interesse geht, werden wir diese Gepflogenheiten der Länder nicht ändern können.

Ich habe ein Beispiel vom obersten Gerichtshof. Das ist die sehr bekannte Hedley-Lomas-Entscheidung. Es gibt nicht viele Beispiele, das kann ich gleich sagen. Diese Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof ist aus dem Jahr 1996. Hier sieht man mal wieder, wie selten es ist, dass wirklich mal Tierschutzinteressen überhaupt vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Da wurden europäische Harmonisierungsrichtlinien abgelehnt. Was wiederum mit Mindeststandards zu tun hat. Ein Mitgliedsstaat hat probiert, ihm bekannte Tierschutzverstöße in anderen Ländern auf seinem Staatsgebiet zu unterbinden. Die britische Regierung hat ein Ausfuhrverbot von lebenden Schafen nach Spanien beschlossen, mit der Begründung, dass dort furchtbare Zustände in den Schlachtbetrieben und in der Haltung herrschen. Und das wurde ganz klar vom obersten Gerichtshof abgelehnt, weil die das nicht zugelassen haben, dass das eine Land die Tierschutzinteressen anderer Länder maßregeln will. Das gibt die europäische Rechtsprechung seit über 20 Jahren nicht her, bis heute. Oder noch ein Beispiel: Christoph Richter

Jetzt ist auch mit ein Vorschlag oder ein Bestreben, dass ein EU-Kommissar oder eine EU-Kommissarin für Tierschutz installiert wird. [Tina Hartmann: Genau]. Das wäre ein erster Schritt, wenn ich das richtig verstehe, im Sinne der Herauslösung.

Jetzt ist auch mit ein Vorschlag oder ein Bestreben, dass ein EU-Kommissar oder eine EU-Kommissarin für Tierschutz installiert wird. [Tina Hartmann: Tina Hartmann

Jetzt ist auch mit ein Vorschlag oder ein Bestreben, dass ein EU-Kommissar oder eine EU-Kommissarin für Tierschutz installiert wird. [Tina Hartmann: Genau. Das ist ganz wichtig, das hatte ich vorhin schon mal angesprochen, das Einsetzen besserer

Jetzt ist auch mit ein Vorschlag oder ein Bestreben, dass ein EU-Kommissar oder eine EU-Kommissarin für Tierschutz installiert wird. [Tina Hartmann: Vollzugsstrukturen. Das habe ich damit gemeint, denn ohne Kontrolle nützt das beste Gesetz ja nichts. Diese Vollzugsstrukturen sind ganz, ganz wichtig, jemanden zu ernennen, eine Kommission zu bilden. Dazu gehört natürlich auch, die Behörden dafür auszubilden. Bis jetzt gibt es keinerlei Ausbildung in diesem Bereich, (…) ob das im Strafgesetzbereich ist oder im Tierrecht. Anwälte können das nicht studieren. Das ist eine Von-sich-aus-Bereitschaft, Tierrecht mitzuvertreten, aber es müssten Tieren grundlegende Rechte zugestanden werden, um eben diese kommerzielle Tiernutzung zu begrenzen. Es ist alles bisher nur wirtschaftlich orientiert. Deswegen denke ich auch, dass es zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch ist, dass diese Chippung, diese Registrierung tatsächlich eine Hilfe ist, wenn die Gepflogenheiten oder die Eigenheiten des Landes unangetastet bleiben.

Jetzt ist auch mit ein Vorschlag oder ein Bestreben, dass ein EU-Kommissar oder eine EU-Kommissarin für Tierschutz installiert wird. [Tina Hartmann: Christoph Richter

Ja, zumal ich mir auch denke: selbst wenn es an die Zuchtbetriebe oder die registrierten Züchter geht, glaube ich, dass der Großteil der spanischen Jäger, die ihre Hunde selbst vermehren, sowieso nicht davon berührt werden kann oder erfasst ist, weil die sind ja [Tina Hartmann: Privat nicht, genau.] Genau, die sind ja Privatmenschen. Das Hauptproblem liegt ja aber bei den Leuten.

Ja, zumal ich mir auch denke: (Musik)

Ja, zumal ich mir auch denke: Christoph Richter

Ja, zumal ich mir auch denke: Neben dem Problem der Hetzjagd mit Hunden in Spanien, boomt auch noch der Jagdtourismus. Ein lukratives Geschäft, in dem Milliarden umgesetzt werden. Tina sagt, solange das menschliche Interesse an erster Stelle steht, werden wir weiterhin an breiter Front allein kämpfen.

Ja, zumal ich mir auch denke: (Musik Ende)

Ja, zumal ich mir auch denke: Tina Hartmann

Ja, zumal ich mir auch denke: Deswegen ist es auch so wichtig, dass Tierschützer und Tierrechtler zusammen an einem Strang ziehen. Der Schutz und das Recht sind eine Sache, um eben tierpolitische Rechte und EU-weite Standards zu erreichen. Dieses Umdenken ist natürlich ein wichtiger Faktor, wofür wir weiterhin Aufklärungsarbeit betreiben müssen.

Ja, zumal ich mir auch denke: Christoph Richter

Ja, absolut. Was würdest Du denn für eine Schlussfolgerung ziehen, eher die aus Spanien kommende Frage zu beantworten: Warum tut die EU nichts oder wie kann die EU uns helfen?

Ja, absolut. Was würdest Du denn für eine Schlussfolgerung ziehen, eher die aus Spanien kommende Frage zu beantworten: Tina Hartmann

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: egal was für Tiere beschlossen wird, so wie jetzt in Spanien das Gesetz für die Haustiere ja recht gut ist, weiß man von der Umsetzung her noch gar nicht, wie man es machen soll.

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Christoph Richter

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Das steht auf einem anderen Blatt.

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Tina Hartmann

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Genau. Und genauso ist es mit dem EU-Recht. Es steht immer alles auf dem anderen Blatt. Wie wollen wir da was daran ändern, wenn das Land selbst nicht auf seine kulturelle Aktivität verzichtet?

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Christoph Richter

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Ja, okay. Das ist auch eine Schlussfolgerung, die ich ziehen würde, dass das Problem von innen heraus angegangen werden muss.

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Tina Hartmann

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Für die Hunde und für den illegalen Handel, Transport mit Hunden und Katzen, da wird sich jetzt was tun. Digital über die Onlinehandel wird sich vieles tun. Dann sind Datenbanken, nationale, gemeinsame und damit europäische einheitliche, wundervolle Standards. Aber es wird wieder die Jagdhunde nicht betreffen.

Ganz klar ist, dass die Behandlung von Jagdhunden in Spanien absolut im Widerspruch zu den europäischen Werten steht. Und ich sehe auch keine Rechtfertigung, wie alle anderen in der Tierrechtsbewegung auch, für die Differenzierung des Schutzes von Haustieren im Vergleich zu den Galgos oder anderen Jagdhunden und auch den Diensthunden, die als Arbeitstiere gelten. Eine Unterscheidung, die eindeutig ihr Schutzniveau herabsetzt und ihnen den Status von fühlenden Wesen verweigert. Nach diesem Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, der ja anerkannt ist von Spanien und unter anderem verlangt, dass sie unter angemessenen Bedingungen und frei von allem unnötigen Leid, einschließlich der Aussetzung und der Misshandlung durch ihre Besitzer, gehalten werden müssen. Hier muss man ganz klar umdenken. Kulturelle Aktivitäten, Gepflogenheiten, die sie in ihrem eigenen Land haben, müssen immer und immer wieder diskutiert werden. Die müssen ins spanische Fernsehen kommen, die müssen richtig in die Zeitungen kommen, dass kulturelle Tradition nicht gleichgesetzt werden darf mit Tierquälerei. Und das ist der Punkt. Wenn man das schafft, national wirklich die Menge zu bewegen, sich zusammenzuschließen und das in die Öffentlichkeit zu bringen, dann haben wir auch Chancen, das EU-weit in die Rechte zu bekommen. Da liegt das größte Problem. Und das nächste ist: Christoph Richter

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Ja.] nach der langen Zeit, in der der Vertrag von Lissabon schon gilt, dass da jetzt endlich das Thema wieder hochgehoben wird und versucht wird, dort einen besseren Schutz zu implementieren und am besten vielleicht eine Kommissarin oder ein EU-Kommissar zu installieren für Tierschutz. Das ist ein wichtiger Schritt, ein Anfang, in die richtige Richtung zu gehen. Natürlich, in der Politik dauert immer alles sehr lange. Auf EU-Ebene habe ich den Eindruck, noch länger, weil einfach viel mehr Konsens gefunden werden muss. Aber es ist wichtig und ein gutes Zeichen, dass was passiert. Aber ich glaube auch, dass man sich nicht zurücklehnen darf, so nach dem Motto „Jetzt ist Bewegung drin, die EU wird das Problem schon lösen“, wird sie eben nicht. Und wie du eben auch sagst, kann sie am Ende ja auch gar nicht, weil bei der Regelung, wenn sie überhaupt so kommt, die Jagdhunde höchstwahrscheinlich sowieso wieder außen vor sind. Das ist tatsächlich wirklich was, was von innen heraus passieren muss, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung in Spanien sinkt, Tierleid zur Tradition zu erheben und Tierquälerei als Tradition zu kennzeichnen, sodass die Spanier und Spanierinnen von sich aus sagen: „Das wollen wir so nicht mehr.“

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Und da ist Bildungsarbeit nach wie vor - und zu dem Schluss komme ich irgendwie immer, wenn es um das Thema geht - das Wichtigste. Der längste Weg, aber der, der am meisten Erfolg verspricht, glaube ich. Weil dann, wenn das Wissen darum da ist und die Entscheidung gefallen ist, „Wir wollen das so nicht mehr“, dann kann sich was verändern.

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Tina Hartmann

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Absolut. Solange es nur als wirtschaftliches Interesse der Tiernutzer gilt, ein Tier zu haben, zu halten, zu benutzen, wie auch immer man es ausdrückt, wenn das an erster Stelle steht, kann man das Tier nicht schützen. Es ist nicht möglich. Und wenn die Tiere im Landwirtschaftsministerium nur so mitlaufen, dann haben die auch keine eigenen Rechte. Dort sieht man ja, dass in keinem anderen Rechtsgebiet so heuchlerisch vorgegangen wird, wie im Tierschutzrecht. Solange das wirtschaftlich an erster Stelle steht, wird auch die Jagdlobby so mächtig bleiben und die hat natürlich keinerlei Interesse bei den Umsatzzahlen, ob das in der Rennindustrie ist oder in der Jagdindustrie ist, hier irgendwas daran zu ändern. Das ist schon klar. Deswegen muss man aufzeigen, welche furchtbare Situation eben für diese Jagdhunde oder für diese Tiere, die unter diese kulturellen Aktivitäten fallen, besteht.

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Christoph Richter

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Das wäre mir schon ein gutes Schlusswort gewesen, aber Tina hatte noch ein wichtiges Anliegen.

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Tina Hartmann

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Diese Reform der EU-Kommission ist ganz, ganz wichtig. Seit 20 Jahren kämpft man darum, dass sich endlich was ändert, dass es neue Regelungen gibt, zum Wohle der Tiere, wirklich. Und am 9. Juni können die Bürger der kompletten Europäischen Union ihre demokratischen Rechte wahrnehmen und ihre Vertreter für das Europäische Parlament wählen. Und damit tragen wir alle für die Gestaltung der Politik und die Entscheidung der EU in den nächsten fünf Jahren bei und das finde ich ganz, ganz toll und möchte die Tierschutzkampagne „Vote for Animals“ jedem ans Herz legen. Dort kann man sich darüber informieren, dass man wirklich seine

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Stimme wahrnimmt bei dieser Wahl. Das fände ich ganz, ganz wichtig, denn wir reden hier ja auch von illegalem Handel. Das betrifft ja auch den In-und Export der Windhunde, auch europaweit. Und es wäre wichtig, wenn wir da alle mitmachen.

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Christoph Richter

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: „Vote for Animals“ hast du gesagt?

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Tina Hartmann

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: „Vote for Animals“, genau. Das ist eine Tierschutzkampagne von Eurogroup for Animals, die sich genau um diese Themen kümmern und als beratende Funktion gelten. Dazu gehört ja auch Frau Ripa mit der Intergroup. Und da kann man sich die Kandidaten schon anschauen, die sich mit Tierschutzfragen auch wirklich beschäftigen werden, wenn man sie wählt. Das ist, finde ich, eine ganz, ganz wichtige Information. Wen wähle ich? Hier kann man auf die Website gehen. Wir haben diese Information auch bei uns selbst auf der Windhund-

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: Netzwerkseite, damit man schauen kann, wem gebe ich da meine Stimme, der sich mit Tierschutzfragen auch wirklich beschäftigen möchte in den nächsten fünf Jahren.

Ich sehe das als gutes Zeichen, dass auf europäischer Ebene jetzt Bewegung reinkommt, [Tina Hartmann: (Musik)

Christoph RichterWir sind am Ende dieser Folge und als Fazit bleibt: es ist kompliziert.

Christoph RichterWir sind am Ende dieser Folge und als Fazit bleibt: Es fehlen in der EU immer noch wirksame Werkzeuge und Richtlinien für Tierwohl und solange wirtschaftliche Interessen an

Christoph RichterWir sind am Ende dieser Folge und als Fazit bleibt: Nutztieren an erster Stelle stehen, kann das Tier nicht geschützt werden, sagt die Tierrechtlerin Tina Hartmann. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde bereits vor 15 Jahren eigentlich ein wichtiger Grundstein für ein europäisches Tierrecht gelegt, dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Doch ist das Werkzeug, das Artikel 13 des Vertrages aushebelt, gleich mit in denselben Artikel reingeschrieben worden. Nämlich sind die Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe dabei zu berücksichtigen. Das heißt, Tierleid, das unter diese Gepflogenheiten fällt, kann nicht angetastet werden. So ist es möglich, dass Spanien Haustiere als fühlende Wesen anerkennt, dieses Nutztieren aber abspricht. Ein Hund der als Haustier gehalten wird, gilt als fühlendes Wesen. Ein Hund, der zur Jagd benutzt wird, gilt nicht als fühlendes Wesen. Absurd.

Christoph RichterWir sind am Ende dieser Folge und als Fazit bleibt: Doch man kann nicht sagen, die EU tut nichts. Im Dezember 2023 wurde ein Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Situation von Hunden und Katzen in der EU verbessern soll. Er zielt vor allem auf die Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Heimtieren ab und soll gewerbliche Zuchtbetriebe, Zoohandlungen und Tierheime in den Fokus nehmen. Ob das eine

Christoph RichterWir sind am Ende dieser Folge und als Fazit bleibt: Verbesserung für die Jagd- und Gebrauchshunde in Spanien bringen kann, bleibt abzuwarten. Aber es gibt noch politische

Christoph RichterWir sind am Ende dieser Folge und als Fazit bleibt: Stellschrauben, den Gesetzesvorschlag nachzuschärfen, sagt die Europapolitikerin Manuela Ripa von der Intergroup for Animal Welfare. Durch den Vorschlag kommt endlich wieder Bewegung in das Thema „europäisches Tierrecht“.

Und das ist enorm wichtig. Sollten die Bestrebungen der Arbeitsgruppen für Tierwohl, eine Kommissarin oder einen Kommissar für Tierschutz zu berufen, gelingen, wäre ein erster wichtiger Schritt getan. Dann gäbe es endlich einen Schreibtisch in der EU-Kommission, auf den man die Akte Galgo legen könnte und auch viele weitere. Die EU kann nicht ein einzelnes nationales Problem eines Mitgliedsstaats beheben. Diesen Einfluss hat sie nicht und dafür ist sie letzten Endes auch nicht gemacht. Aber sie kann Richtlinien erarbeiten, Tierwohl in der gesamten EU zu stärken und festzuschreiben und dadurch auch die konkrete Situation der Galgos in Spanien positiv beeinflussen. Daran arbeiten EU-Parlamentarier*innen, zum Beispiel in der Arbeitsgruppe für Tierwohl. Damit diese Arbeit fortgesetzt werden kann, sind wir gefragt. Es ist wichtig, dass wir alle unser Wahlrecht zur Europawahl am 9. Juni wahrnehmen. Und wenn man sich noch fragt, ob für einen persönlich die Wahl des EU-Parlaments wichtig ist, hoffe ich, dass diese Podcast-Folge zeigen konnte: Ja, diese Wahl ist wichtig.

Und das ist enorm wichtig. Sollten die Bestrebungen der Arbeitsgruppen für Tierwohl, eine Kommissarin oder einen Kommissar für Tierschutz zu berufen, gelingen, wäre ein erster wichtiger Schritt getan. Dann gäbe es endlich einen Schreibtisch in der EU-Kommission, auf den man die Akte Galgo legen könnte und auch viele weitere. Die EU kann nicht ein einzelnes nationales Problem eines Mitgliedsstaats beheben. Diesen Einfluss hat sie nicht und dafür ist sie letzten Endes auch nicht gemacht. Aber sie kann Richtlinien erarbeiten, Tierwohl in der gesamten EU zu stärken und festzuschreiben und dadurch auch die konkrete Situation der Galgos in Spanien positiv beeinflussen. Daran arbeiten EU-Parlamentarier*innen, zum Beispiel in der Arbeitsgruppe für Tierwohl. Damit diese Arbeit fortgesetzt werden kann, sind wir gefragt. Es ist wichtig, dass wir alle unser Wahlrecht zur Europawahl am 9. Juni wahrnehmen. Und wenn man sich noch fragt, ob für einen persönlich die Wahl des EU-Parlaments wichtig ist, hoffe ich, dass diese Podcast-Folge zeigen konnte: Auch für die Galgos, Podencos und alle anderen Jagdhunde in Spanien. Denn auf EU-Ebene müssen die Weichen gestellt werden, um Richtlinien zum Schutz der Tiere zu schaffen, an die sich auch die spanische Regierung halten muss und die sich dem Einfluss der Jagdlobby in Spanien entziehen. Und diese Weichen können nur EU-Parlamentarier*innen stellen, die sich für Tierwohl, Tierrecht und Tierschutz einsetzen. Manuela Ripa von der ÖDP ist eine von ihnen. Welche Kandidat*innen sonst noch zur Wahl stehen, könnt ihr in der Kampagne „Vote for Animals“ nachlesen. Links dazu findet ihr in den Shownotes.

Und noch ein wichtiger Termin: Am 1. Juni findet ein Protestmarsch in Straßburg statt. Der französische Verein SCA, Solidarité

Und noch ein wichtiger Termin: Cours Animal, ruft auf, gemeinsam vor das EU-Parlament zu ziehen, um den Parlamentarier*innen kurz vor der Europawahl das Schicksal der spanischen Jagdhunde ins Gedächtnis zu rufen. Wenn ihr könnt, fahrt hin und macht mit. Es ist sehr wichtig, dass dieser Protest groß und sichtbar wird.

Und noch ein wichtiger Termin: (Musik Ende)

Und noch ein wichtiger Termin: (weibliche Stimme) „Urtasun, Ernest“

Und noch ein wichtiger Termin: (Geräusch Mikrofonrumpeln)

Und noch ein wichtiger Termin: Christoph Richter

Und noch ein wichtiger Termin: Kurz vor der Veröffentlichung dieser Folge - ich sitze gerade am Schreibtisch und mache den Feinschliff -, erreicht mich noch die Nachricht, dass der Brief an den spanischen Kulturminister, wie es Manuela Ripa im Interview angekündigt hat, inzwischen geschrieben wurde.

Und noch ein wichtiger Termin: Das Büro von Manuela Ripa hat ihn mir dankenswerterweise weitergeleitet. Verfasst von der Präsidentin der Animal Welfare

Und noch ein wichtiger Termin: Intergroup, Tilly Metz, und Manuela Ripa als Vizepräsidentin der Gruppe. In dem Brief wenden sie sich in einem vertrauten

Und noch ein wichtiger Termin: Kollegenton an Ernest Urtasun, denn er war selbst einmal Mitglied der Tierschutzgruppe. Sie schreiben, dass sie seine

Und noch ein wichtiger Termin: Aufmerksamkeit auf die „beklagenswerten Bedingungen für Jagdhunde in Spanien lenken möchten.“

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: „Wir glauben jedoch, dass den Jagdhunden keine Gerechtigkeit widerfahren ist. Wir sind der Meinung, dass Traditionen keine Tierquälerei rechtfertigen sollten und die Intergroup unterstützt strengere Vorschriften oder die völlige Abschaffung solcher Praktiken. Als ehemaliges Mitglied dieser Intergroup erinnerst du dich sicher an unsere unermüdlichen Bemühungen um das spanische Tierschutzgesetz zur Verbesserung des Schutzes von Jagdhunden, die leider nicht zum Erfolg geführt haben. Wir haben uns mit Vertretern der Zentralregierung, den 17 autonomen Gemeinschaften und zwei autonomen Städten Spaniens auseinandergesetzt. Alles vergeblich.“ Weiter schreiben sie, dass es völlig ungerechtfertigt ist, dass Jagdhunde einen anderen rechtlichen Status erhalten als Begleithunde, dass hier Tiere unterschieden werden mit „denselben physiologischen und ethologischen Merkmalen und damit auch denselben Tierschutzanforderungen.Die Begründung der spanischen Regierung für den Ausschluss von Jagdhunden aus dem Tierschutzgesetz steht nicht im Einklang mit dem breiteren Ansatz zum Tierschutz in der EU.“ Zum Schluss äußern Tilly Metz und Manuela Ripa ihre große Hoffnung, dass ihr ehemaliger Kollege, der sich auf EU-Ebene für Tierschutz engagiert hat, sein neues Amt nutzen wird, um die inakzeptablen Bedingungen für Jagdhunde in Spanien wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen. Denn als Minister für Kultur und Sport fallen die kulturellen Traditionen und das regionale Erbe in seine Zuständigkeit.

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: Datiert ist der Brief auf den 10. April 2024. Verschickt heute am 12. April.

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: (Geräusch Mikrofonrumpeln)

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: Outro

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: (Outro-Musik)

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: Christoph Richter

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: Schaut mal auf Instagram bei Jaspers Abenteuer vorbei. Dort zeigt meine Frau Anja das wilde Leben unseres Spaniers in

Tilly Metz und Manuela Ripa sprechen Artikel 13 des Vertrages von Lissabon an und dass Spanien dementsprechend inzwischen Haustiere als fühlende Wesen betrachtet. Sie schreiben aber weiter: Brandenburg und wo er sich sonst so mit uns herumtreibt. Und Podenca Lotta ist auch mit von der Partie. Wenn ihr Jaspers

Podcast eingebt, findet ihr die Instagramseite zu diesem Podcast. Unter dem Post zu dieser Folge könnt ihr mir gerne einen Kommentar dalassen. Wenn ihr Fragen zu Galgos, zur Adoption von Tierschutzhunden oder allgemein zum Podcast habt, schreibt mir eine E-Mail an: podcast@criton.de C-R-I-T-O-N. Alle Links und Quellenangaben findet ihr wie immer in den Shownotes.

Podcast eingebt, findet ihr die Instagramseite zu diesem Podcast. Unter dem Post zu dieser Folge könnt ihr mir gerne einen Kommentar dalassen. Wenn ihr Fragen zu Galgos, zur Adoption von Tierschutzhunden oder allgemein zum Podcast habt, schreibt mir eine E-Mail an: Bis zur nächsten Folge - Hasta luego!

Podcast eingebt, findet ihr die Instagramseite zu diesem Podcast. Unter dem Post zu dieser Folge könnt ihr mir gerne einen Kommentar dalassen. Wenn ihr Fragen zu Galgos, zur Adoption von Tierschutzhunden oder allgemein zum Podcast habt, schreibt mir eine E-Mail an: (Ende)

Podcast eingebt, findet ihr die Instagramseite zu diesem Podcast. Unter dem Post zu dieser Folge könnt ihr mir gerne einen Kommentar dalassen. Wenn ihr Fragen zu Galgos, zur Adoption von Tierschutzhunden oder allgemein zum Podcast habt, schreibt mir eine E-Mail an: © Christoph Richter, CRITON Podcast 2024